Klappentextmafia

Bildungsbürger/-innen gewöhnen sich an alles. Inzwischen gibt es kaum noch Bücher, insbesondere Taschenbücher, deren Umschläge nicht in psychedelische Farben getaucht worden sind, die einen eher an freiwillige oder unfreiwillige Drogenexperimente denn an Ästhetik denken lassen. Gut. Macht sich schlecht im Bücherschrank, aber es ist immerhin möglich, diese Bücher in Zeitungspapier einzuschlagen.

Weit betroffener macht mittlerweile der inflationäre Gebrauch von halbgaren Zwischenüberschriften oder Urteilen unwichtiger Literaturkritiker als Klappentext. Es gab eine Zeit, in der alleine die klappentextseitige Existenz eines Urteils aus Brigitte oder Journal für die Frau (schlimmer nur noch: von Elke Heidenreich) ausreichte, ein Buch ganz bestimmt nicht zu kaufen. Inzwischen sind die Verlage (ausgenommen vielleicht Suhrkamp) im Hinblick auf die Herkunft der beigefügten Urteile deutlich weniger wählerisch. Der frenetisch-hysterische Ton der Aussagen ist nicht nur erschreckend unterschiedslos, er entbehrt in vielen Fällen jeder inhaltlichen Aussage.

Warum wird der undifferenzierte Gebrauch solch’ nichtssagender Urteile nicht einfach verboten?

Passend dazu aus dem Packraum vom 29.5.: Bücher, die es geben sollte: »ein Buch, das weder von Elke Heidenreich geschrieben, noch von ihr empfohlen wurde, und bei dem auch das Vorwort nicht von ihr stammt«.

# · 31. Mai 2005, 15:37 · 197 Wörter
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