Genereller Werbecharakter

War das ernst?

Bild.T-Online.de, ein Gemeinschaftsunternehmen von Axel Springer Verlag und T-Online hatte in dem Prozess argumentiert, gerade jüngere Internetnutzer gingen von einem generellen Werbecharakter des Internets aus. Eine klare Abgrenzung zwischen Werbung und redaktionellen Beiträgen sei deshalb nicht erforderlich. [Quelle: Netzeitung]

Dabei ging es um das Internetportal der Blöd-Zeitung, in dem eben Werbung und redaktionelle Beiträge bunt durcheinander gewürfelt sind (waren?). Eigentlich ist mir das ja egal, aber verwegen finde ich die Argumentation schon. Genereller Werbecharakter, haha. Liebe jüngere Internetnutzer: hier wird für selbständiges Denken, Kreativität und Intelligenz geworben. Kaufen könnt Ihr das aber nicht.

Das Gericht ist den o.g. Argumenten nicht gefolgt. Wenigstens etwas.

# · 29. Juli 2005, 20:23 · 119 Wörter
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